Regeln der einzelnen Schießwettbewerbe

 

Jahresmeisterschaft
Schußanzahl: Jugend und LG 30 , LP 40
Wertung: Ringe / bei Ringgleichheit zählt das beste Einzelergebnis
Mindestanzahl an Schießen: 10
Gewertete Schießen: 10 Beste
Wertungstage: Schießabende mit Jahresmeisterschaft, Rundenwettkämpfe
Unterteilung: Jugend - LG - LP
Jungschützen, die LP schießen gehören zu Jugend
Teilnahmeberechtigt: Erstmitglieder
 
Vereinsmeisterschaft
Schußanzahl: Aktuelle Vorgaben vom BSSB
Wertung: Aktuelle Vorgaben vom BSSB
 
Königsschießen
Schußanzahl: unbegrenzt - kombinierbar mit Jahresmeisterschaft
Wertung: Teiler
Schießgeld: LG und LP: Einlage 5.- für € 20 Schuß , 2.- für jeweils weitere 10 Schuß
Jugend: 10 Schuß frei , 1.- für jeweils weitere 10 Schuß
Unterteilung: Jugend - LG - LP
Jungschützen, die LP schießem gehören zu Jugend
Teilnahmeberechtigt: Alle Mitglieder
 
Pokalschießen
Durchführung: K.O. - System
Schußanzahl: 10 - kombinierbar mit Jahresmeisterschaft
Wertung: Teiler ohne Zehntel + (100-Ringe).
bei Unentschieden kommen Beide weiter.
Wer Freilos hat muss schiessen um weiter zu kommen.
Auslosung: In der 1. Runde werden die Paarungen nachträglich unter allen Angetretenen gelost.
Die Ergebnisse vor der Auslosung werden bereits geweretet
Unterteilung: LG, LP und Jugend gemeinsam - LP mit Faktor 3,0
Teilnahmeberechtigt: Alle Mitglieder
 
Ältestenschießen
Schußanzahl: 10 - kombinierbar mit Jahresmeisterschaft
Wertung: Teiler bzw. Ringe
Unterteilung: Klasse 46 bis 59 Jahre und Klasse 60 Jahre und älter
Teilnahmeberechtigt: alle Mitglieder der Altersklasse (46 Jahre und älter)
 
Partnerschießen
Schußanzahl: Legt die Vorstandschaft fest
Wertung: Legt die Vorstandschaft fest
Teilnahmeberechtigt: Ein Teilnehmer pro Paar muß Mitglied sein
 
Gestiftete Scheiben oder Preise
Schußanzahl: legt der Stifter mit der Sportleitung fest
Wertung: legt der Stifter mit der Sportleitung fest
Teilnahmeberechtigt: legt der Stifter mit der Sportleitung fest
 
Außerordentliche Vereinsschießen
Schußanzahl: legt die Vorstandschaft fest
Wertung: legt die Vorstandschaft fest
Teilnahmeberechtigt: legt die Vorstandschaft fest